Datenschutzmanagement
Datenschutz muss seit dem 25. Mai 2018 für ein Unternehmen, egal ob Freiberufler, Handel, Handwerk, Mittelstand, Gesundheitswesen oder Vereine, genauso als ein "Muss" verstanden werden, wie seit Jahrzehnten eine Buchhaltung, Kundenmanagement, Lieferantenmanagement oder Personalwesen. Selbst wenn Sie nur hin und wieder eine e-mail versenden oder es nur um eine Visitenkarte im Netz mit einigen wenigen Informationen und einer Kontaktmöglichkeit geht.
Achtung:
Es geht bei der Umsetzung der DSGVO nicht allein um Datensicherheit, das ist nur ein Teilbereich des hier gemeinten Datenschutzes. Es geht weit darüber hinaus. Es geht um das "informationelle Selbstbestimmungsrecht" natürlicher Personen. Das bedeutet: Sie als Unternehmen haben nicht das Recht mit personenbezogenen Daten so umzugehen wie es ihnen gefällt oder es für sie nützlich wäre, sondern jede natürliche Person selbst hat das Recht, darüber zu bestimmen wie mit ihren persönlichen Daten um gegangen zu werden hat. Jeder Art von Verarbeitung, ob nun nicht automatisiert oder automatisiert, ist zuerst einmal grundsätzlich verboten.
Angebot an Einrichtungen:
Datenschutz zu unterschätzen kann hohe Geldstrafen nach sich ziehen.
Lassen Sie sich Extern begleiten.
Eingesetzt würden hier Mitarbeiter oder - Pflege- Agentur- Partner - mit entsprechender Qualifikation.
Auch hier gilt wieder, als HzdL- Pflege- Agentur wäre Sie eine der Anlaufstellen die hier genau diese Aufgabe bzw. die Organisation derselben mit organisieren könnten.
Für weitere Fragen stehe wir Ihnen gerne zur Verfügung, bzw. wenn Sie sich vorstellen können in diesem Bereich aktiv zu werden, scheunen Sie sich nicht über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung zu treten.