Datenschutz- Beratung
Datenschutz- Hotline:
0171 9648585 (Mo. bis Fr. 09:00 bis 18:00 Uhr)
Datenschutz in in der Pflege: Ja oder nein?
Grundsätzlich ist es für Unternehmen ratsam, einen Datenschutzbeauftragten zu haben. Betriebe mit mehr als 9 Beschäftigten, die personenbezogene Daten EDV-gestützt erheben, verarbeiten und nutzen, benötigen auf jeden Fall einen Datenschutzbeauftragten.
Ebenso muss ein Beauftragter bestellt sein, wenn mehr als 30 Personen auch ohne EDV mit personenbezogenen Daten umgehen. Dazu kommt noch das im Gesundheitswesen auch mit Gesundheits- Daten umgegangen wird die in eine gesonderte Kategorie fallen. Da viele Pflegeeinrichtungen zwischenzeitlich mit einer EDV-gestützten Pflegedokumentation arbeiten, sind sie oft verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu haben.
Wer darf Datenschutzbeauftragter sein?
Unternehmen (Einrichtungen) haben 2 Möglichkeiten:
Betriebe können einen Datenschutzbeauftragten 1. intern benennen oder die Aufgabe 2. extern vergeben.
Die Externe Lösung erscheint zwar zuerst einmal teurer, aber die Erfahrung zeigt, dass sie auch zuverlässiger ist. Personen, die mit dem Datenschutz beauftragt werden, müssen persönlich zuverlässig sein. Das bedeutet, dass sie verschwiegen und ehrlich sowie unabhängig und korrekt arbeiten müssen. Zusätzlich brauchen sie die erforderlichen Fachkenntnisse in Sachen Datenschutz. Wenn Unternehmen eine interne Lösung anstreben, müssen sie einen Ihrer Pflegemitarbeiter zum Datenschutzbeauftragten ausbilden lassen, (Kosten ca. € 2 bis 3.000).
Lösung:
Hier bietet die HzdL care optim gGmbH die Möglichkeit durch Partner- Agenturen die im Bereich Datenschutz gesetzlich vorgeschriebene Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Eine dieser Partner- Agenturen könnte möglicherweise von Ihnen betrieben werden. Hier geht es zum Kontaktformular.